Skip to main content
Besser versichert. Gesünder sein.

Brillen und Sehhilfen

Wenn Ihnen das Lesen Ihrer Zeitung schwerer fällt und Ihre Augen schnell müde werden, ist es Zeit einen Termin zur Untersuchung Ihrer Augen auszumachen. In Deutschland sind es Millionen von Menschen, die in Ihrem Alltag eine Sehhilfe benötigen. Diese Untersuchung wird ganz einfach direkt über Ihre Krankenkassenkarte abgerechnet.  Die Abrechnung über Ihre Karte erfolgt auch, wenn im Anschluss an die Untersuchung keine Sehhilfe erforderlich ist.

An einer ärztlich verordneten Sehhilfe können wir uns in Höhe der Festbeträge unter folgenden Voraussetzungen beteiligen:
  • bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahre
  • bei einer Fehlsichtigkeit von mindestens 6,25 Dioptrien
  • bei Vorliegen einer Hornhautverkrümmung, mindestens 4,25 Dioptrien
  • bei einer schweren Sehbeeinträchtigung beider Augen (eine schwere Sehbeeinträchtigung bedeutet, dass mithilfe einer Sehhilfe auf dem „besseren Auge“ eine maximale Sehstärke von 30% erreicht wird)

An zusätzlichen Leistungen wie zum Beispiel Brillengestelle, Entspiegelungen oder Pflegemittel für Ihre Kontaktlinsen darf sich die MAHLE BKK nicht beteiligen.

Hier geht's zu den Festbeträgen

Arbeitsplatz- und Bildschirmbrillen

Arbeitsplatz- und Bildschirmbrillen werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Um eine mögliche (anteilige) Kostenübernahme zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.

Wir sind da. Versichert.

Team Leistungen
0711 2090 9407
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Service-App

Sie haben wenig Zeit, möchten Anträge nicht zur Post bringen? Nutzen Sie unsere Service-App.

Hinweis

Die MAHLE BKK übernimmt die Kosten für die Bestimmung Ihrer Sehschärfe bei Ihrer Augenärztin oder Ihrem Augenarzt.