Auslandsreise-Krankenversicherung
Egal ob Sie innerhalb Deutschlands oder im europäischen Ausland Urlaub machen, wir kommen mit. Als Versicherte oder Versicherter der BKK MAHLE brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Unser Versicherungsschutz reicht bis ins Ausland. Mit vielen europäischen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen.
Ihre persönliche europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) finden Sie auf der Rückseite Ihrer BKK-Karte.
Reisen Sie in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina? In diesen Ländern gilt die europäische Krankenversicherungskarte nicht. Bitte fordern Sie sich in diesem Fall einen Auslandskrankenschein bei uns an. Bitte vergessen Sie nicht, uns das Urlaubsland und alle mitreisenden Familienmitglieder anzugeben.
Wer kennt sie nicht, die Probleme, die bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland entstehen können? Neben der Aufregung und den Beschwerden einer Verletzung oder Krankheit kommen oft auch noch finanzielle Folgen auf die Betroffenen zu.
Mit vielen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen, oder aber die Ärzte im Ausland haben einfach keine Lust auf langwierige Abrechnungsformalitäten mit den Krankenkassen in Deutschland. Die europäische Versicherungskarte oder aber der gute alte "Auslandskrankenschein" wird dann nicht angenommen. Die Folgen sind klar: Die Behandlungskosten müssen vor Ort bezahlt werden, und oft übersteigen die Rechnungen bei Weitem die für Deutschland geltenden Abrechnungssätze – gleichermaßen ein Ärgernis für die Versicherten und die Krankenkassen, die häufig nichts oder nur einen Bruchteil der Kosten erstatten können.
Als leistungsstarke BKK suchen wir beständig nach neuen Wegen, um die Versorgungsqualität für unsere Mitglieder und Familienversicherten weiter zu verbessern. Zusammen mit unserem Kooperationspartner, der Barmenia-Versicherung, haben wir jetzt einen neuen und besonderen Service entwickelt:
Die kostenlose und weltweit gültige Auslandsreisekrankenversicherung inklusive medizinischem Rücktransport
Hierzu ist lediglich unser kostenfreier Wahltarif private " Auslandsreise-Krankenversicherung " zu beantragen. Einfach ausfüllen und an uns zurücksenden.
Bei akut medizinisch notwendiger Behandlung erhalten Sie folgende Leistungen bei allen Urlaubsreisen für die ersten 6 Wochen erstattet:
- ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten
- ärztlich verordnete Arzneimittel (ausgenommen Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel) und Verbandmittel
- ärztlich verordnete Heilmittel (Bäder, Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen)
- ärztlich verordnete Hilfsmittel in einfacher Ausführung, und zwar Bandagen, Bruchbänder, orthopädische Einlagen und Gehstützen, sowie die Leihgebühr für Hilfsmittel, die darüber hinaus ärztlich verordnet wurden
- Röntgen-, Radium- und Isotopenleistungen
- Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung
- notwendiger Transport zur stationären Heilbehandlung in das jeweils anerkannte nächstgelegene oder das nächste aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus.
- notwendiger Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich notwendiger einfacher Zahnfüllungen (nicht jedoch Inlays und ähnlich hochwertige Zahnfüllungen) und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz
Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt nicht nur bei Urlaubsreisen für die ersten 6 Wochen einer Reise, sondern auch für die ersten 2 Wochen einer berufsbedingten Auslandsreise. Nähere Informationen zu Ihrem kostenlosen Auslandsversicherungsschutz enthalten die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreiseversicherung" (Download s. unten).
Fordern Sie bei uns telefonisch einen Leistungsantrag an, oder drucken Sie sich diesen direkt aus. Reichen Sie den ausgefüllten Leistungsantrag dann zusammen mit den Rechnungen bei uns ein, damit wir der Barmenia Ihre Mitgliedschaft bei der MAHLE BKK bestätigen können. Wir leiten Ihre Unterlagen anschließend an die Barmenia weiter.
Bitte beachten Sie:
Die Barmenia benötigt die Rechnungsoriginale. Beteiligt sich ein anderer Kostenträger an den Aufwendungen, benötigt die Barmenia die Zweitschriften der Belege mit den Leistungsvermerken.
Arztrechnungen müssen enthalten:
- Name und Anschrift des Arztes
- Name und Geburtsdatum der behandelten Person
- Diagnose(n)
- ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten
Arzneimittelrechnungen müssen enthalten:
- Name der erkrankten Person
- verordnete Arzneien
- Preise
- Quittungsvermerke
Bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne sowie Angaben über die daran vorgenommene Behandlung enthalten.
Bei notwendigem stationären Aufenthalt stellt die Barmenia kurzfristig eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung aus.
In Notfällen können Sie die Barmenia aus dem Ausland wie folgt erreichen:
Montags - freitags von 07:00 - 20:00 Uhr sowie samstags von 09:00 - 15:00 Uhr unter Tel. +49 202 438-3575.
Außerhalb dieser Zeiten hilft Ihnen das DRK (Deutsches Rotes Kreuz Flugdienst GmbH), Tel. +49 228 230023, Fax +49 228 230027.
Die DRK Flugdienst GmbH ist von der Barmenia im Notfall legitimiert, in deren Namen Kostenübernahmeerklärungen für stationäre Aufenthalte (begrenzt auf den nächsten Werktag) sowie für Notfalltransporte zuzusagen.
Wir sind da. Versichert.
0711 2090 9407
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