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Besser versichert. Gesünder sein.

Arzneimittel

Arzneimittel können eine Hilfe sein um Erkrankungen zu lindern oder gar zu heilen. Ihre MAHLE BKK übernimmt grundsätzlich die Kosten für all Ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Wichtig ist hierfür, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dieses auf einem Kassenrezept verordnet und Sie Ihr Rezept in einer öffentlichen Apotheke einlösen. Ab 18 Jahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro (aber nie mehr, als das Arzneimittel kostet) zu zahlen. Ob ein Zuzahlungsbetrag erforderlich ist, ist von Medikament zu Medikament unterschiedlich.

Die Zuzahlung für Medikamente entfällt für:
  • Medikamente für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Arzneimittel im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
Wie Sie durch unsere Rabattverträge profitieren können?

Ihre MAHLE BKK hat zahlreiche Rabattverträge geschlossen, welche dafür sorgen, dass Sie ein qualitativ hochwertiges Produkt erhalten und dabei bei einigen Arzneimitteln bares Geld sparen können.

Durch unsere Rabattverträge erhalten Sie in der Apotheke eventuell ein rabattiertes Arzneimittel von einem anderen Pharmahersteller als es Ihnen bisher bekannt ist. Wichtig zu wissen ist, dass dieses die gleiche Qualität, den gleichen Wirkstoff, sowie die gleiche Stärke wie Ihr bisheriges Medikament auszeichnet. Sollte aus medizinischen Gründen dennoch ein bestimmtes Präparat notwendig sein, kann Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt dieses ausdrücklich auf Ihrem verschreibungspflichtigen Rezept vermerken. (Mit einem sogenannten „Aut-idem-Kreuz“)

Vertragsrezept (rotes/rosa Kassenrezept)

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen dieses für benötigte Arznei- oder Hilfsmittel aus, wenn Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind. Verschrieben werden (nur) verschreibungspflichtige Arznei- und Hilfsmittel, die zum Leistungskatalog der Krankenkasse gehören. Dieses Rezept ist einen Monat gültig.

Rezept für Arzneimittel gemäß Betäubungsmittelverordnung (gelbes Rezept)

Auf diesem Rezept werden stark wirkende Substanzen verordnet, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Darunter fallen zum Beispiel Opioide zur Schmerztherapie. Dieses Rezept ist nur sieben Tage gültig.

Privatrezept (Blaues Rezept)

Bei diesem Rezept handelt sich um das sogenannte „Privatrezept“.  Auf diesem verordnet der Arzt verschreibungspflichtige Arzneimittel und allgemeine Hilfsmittel für Privatpatienten oder für gesetzlich Versicherte, wenn diese nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Das Privatrezept wird zum Beispiel auch dann verwendet, wenn die Verordnung eines Arzneimittels gewünscht ist, welches aus Sicht des Behandlers nicht zwingend notwendig ist. Die Kosten hierfür können nicht übernommen werden.

Empfehlung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Grünes Rezept)

Mit diesem Rezept empfiehlt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Die Kosten hierfür können daher nicht übernommen werden. Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig, da sie lediglich eine Empfehlung Ihres Behandlers sind.

E-Rezept - Gut zu wissen

Mit unserem E-Rezept können Sie Ihre Rezepte auch ganz leicht digital auf Ihr Smartphone ausstellen lassen.

Wir sind da. Versichert.

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