Kuren
Kuren dienen der Vorsorge oder der Behandlung von Erkrankungen und Beschwerden und können ambulant oder stationär durchgeführt werden. Hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Kurformen.
Ambulante Vorsorgemaßnahme
Hierbei handelt es sich um einen Aufenthalt in anerkannten Kurorten, die sich durch das Vorhandensein natürlicher Heilmittel wie z. B. Heilquellen oder ein besonderes Klima auszeichnen. Kurort und Unterkunft können Sie selbst wählen. Zusätzlich werden ärztlich verordnete Heilmittelanwendungen durchgeführt.
Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass wohnortnahe ambulante Heilmittelanwendungen vorrangig sind. Somit kann ein Zuschuss der Krankenkasse erst erfolgen, wenn die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort voll ausgeschöpft sind und keine Besserung eingetreten ist.
Kompaktkur
Die Kompaktkur ist eine spezielle Form der ambulanten Vorsorgemaßnahme, die der gezielten Vorsorge als auch der Behandlung dient, in dem Patienten mit gleichen oder ähnlichen Krankheitsbildern in Gruppen von bis zu 15 Teilnehmern behandelt werden. Der straffe Therapieplan ähnelt dabei dem einer stationären Maßnahme.
Was leistet die BKK MAHLE?
Für Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung bezahlt die BKK MAHLE bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen einen Zuschuss von 16 € täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 € täglich.
Die Kosten für die ärztliche Betreuung und die Versorgung mit Heilmitteln übernehmen wir selbstverständlich in vollem Umfang. Beachten Sie jedoch, dass bei Versicherten über 18 Jahren auch hier die gesetzlichen Zuzahlungen zu leisten sind.
Stationäre Vorsorgekur
Reichen ambulante Vorsorgeleistungen nicht aus, kann ein stationärer Aufenthalt in einer Kurklinik angezeigt sein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernehmen wir die Kosten einer stationären Vorsorgekur in einer anerkannten Einrichtung in vollem Umfang, dazu zählen Unterkunft, Verpflegung und die Behandlungen. Wenn Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Tag.
Gut zu wissen
Sowohl ambulante als auch stationäre Vorsorgekuren dauern in der Regel drei Wochen, eine Verlängerung ist nur aus dringenden medizinischen Gründen möglich. Eine ambulante Vorsorgekur kann alle drei Jahre, eine stationäre Vorsorgekur alle vier Jahr beantragt werden.
Gerne senden wir Ihnen einen entsprechenden Antrag auf Vorsorgekuren zu. Dieser muss von Ihrem behandelnden Arzt ergänzt an uns zurückgesandt werden.
Wenn Sie aufgrund einer Operation, eines Unfalls oder wegen einer chronischen Erkrankung behandlungsbedürftig sind und ambulante Behandlungen nicht ausreichen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation.
Ambulante Rehabilitation
Die ambulante Rehabilitation findet wohnortnah in zugelassenen Reha-Einrichtungen statt und bedeutet eine intensive Therapie von 4-6 Stunden am Tag. Sie umfasst 15 Behandlungstage und kann alle vier Jahre beantragt werden. Eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen möglich.
Stationäre Rehabilitation
Reichen ambulante Maßnahmen nicht aus, können wir Ihnen eine stationäre Behandlung in einer anerkannten Kur- oder Rehabilitationsklinik bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie beinhaltet Unterkunft und Verpflegung, sowie sämtliche Therapien und Anwendungen, die für Ihre Behandlung notwendig sind. Stationäre Reha-Maßnahmen dauern grundsätzlich 3 Wochen und können alle 4 Jahre beantragt werden. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich.
Was leistet die BKK MAHLE?
Die Kosten für die ärztlichen und therapeutischen Anwendungen übernehmen wir selbstverständlich in vollem Umfang, ebenso die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, sowie die Erstattung der Fahrkosten.
Beachten Sie jedoch, dass Versicherte über 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Tag zu leisten haben.
Dauert die Rehabilitationsmaßnahme länger als 42 Tage, wird die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt.
Wie beantrage ich eine Rehabilitationsmaßnahme?
Die entsprechenden Antragsformulare senden wir Ihnen gern zu, die Sie uns vollständig ausgefüllt wieder zukommen lassen. Hierzu gehören auch die Angaben von Ihrem behandelnden Arzt, mit denen er die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme begründet.
Gut zu wissen
Ambulante und stationäre medizinische Reha-Maßnahmen dürfen bei Arbeitnehmern nicht auf den Urlaub angerechnet werden und es besteht auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Nimmt ein Elternteil, der zu Hause Kinder unter 12 Jahren betreut, an einer ambulanten oder stationären Reha-Maßnahme teil, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe bezahlt werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die BKK MAHLE nicht immer der zuständige Leistungsträger für eine Reha-Maßnahme ist, bei Erwerbstätigen stellt in der Regel die Rentenversicherung diese Leistung zur Verfügung.
Wir sind da. Versichert.
0711 2090 9407
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